Die Fachschaftsräte ( FSR´e ) können Anträge zur Finanzierung von Projekten, Fahrten und Sachmitteln einreichen, diese werden in Abstimmung mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss ( AStA ) genehmigt oder abgelehnt. Generell gilt: Eure Anträge müssen immer vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingehen.
Jeder FSR verfügt im Haushaltsjahr (vom 01. März bis 28. bzw 29. Februar) über sogenannte Teilnehmer:innentage (TNT). Ein TNT ist 16,50€ wert. Bei Fahrten (Erstifahrten, Fahrten zu Bundesfachschaftentagungen, etc.) kann jede:r Teilnehmer:in pro Tag abgerechnet werden. Der An- und Abreisetag gilt jeweils als ein halber TNT. Eine Fahrt von Freitag bis Sonntag umfasst somit zwei TNTs pro Person; bei z.B. fünf Teilnehmer:innen können 10 TNTs abgerechnet werden.
Seit dem Haushaltsjahr 2016/17 gibt es keine größenangepasste Verteilung von TNTs pro Fachschaft mehr. Die FSVK entschied sich Anfang Februar für einen „globaler Topf“ beim Topf 9/93/1 Reisekosten für Fachschaften. Nähere Informationen findet ihr in den Rundbriefen 784ff. (2016). Diese Entscheidung beinhaltet, dass alle Fachschaftsräte so viele TNTs beantragen können, wie sie tatsächlich brauchen – bis der Topf leer ist. Das wird aber aufgrund von langjähriger Erfahrung als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt. Durch die vorherige, an der Größe der Fachschaft berechnete, Zuweisung kamen vor allem große Fachschaften, die pro Haushaltsjahr zwei Fahrten machten, schnell an ihre Grenzen. Fachschaften, die keine Fahrten machten, riefen keine Gelder ab und diese blieben liegen. Um das zu vermeiden und „fahrten-aktiven“ Fachschaftsräten die TNT zu geben, die sie benötigen, kam es zu der Idee des „globalen Topfes“, wie er bereits im Topf für Projekte seit mehreren Jahren praktiziert wird.
Bei Fahrten zu Bundesfachschaftentagungen (Bufata) können zusätzlich Fahrtkosten und ein besonderer Kostenaufwand geltend gemacht werden.
Tagesausflüge werden seit Juli 2016 mit einem TNT pro Person verrechnet.
Klausurtagungen werden mit 1/2 TNT pro Person verrechnet.
Folgende Projekte wurden bereits durch die Fachschaftsvertreter:innenkonferenz ( FSVK ) finanziell unterstützt und realisiert:
- Sportveranstaltungen für eure Fachschaften:
Darunter fielen bisher Fußball- und Volleyballturniere sowie die Veranstaltung „Flying Ei“. Kosten mit bis zu 500€ - eine Ausrichtung einer Bundesfachschaftentagung mit bis zu 2.000€
- eine Ausrichtung einer Landesfachschaftentagung mit bis zu 500€
- Podest (halbjährliches Projekt) mit bis zu 800€
- fachschaftsöffentliche Weihnachtsfeier mit bis zu 500€
- fachschaftsöffentliches Grillen mit bis zu 500€ (Essen und Getränke sollen kostenfrei herausgegeben werden!)
- VV-Verpflegung mit bis zu 50€
- musikalische Begleitung (z.B. der DJ eurer Fachschaftsparty) mit bis zu 150€
- Nachwuchskolloqien mit bis zu 500€
Was wird nicht finanziert?
- Erstifrühstücke
- sowie FSR-interne Veranstaltungen
Die Sachmittelgelder sind nun für alle Fachschaftsräte gleich. Der Betrag ist 750 Euro. Die Sachmittelanträge können im Laufe des Jahres beantragt werden.
Regelung für den Grundzuweisungstopf:
Die Grundzuweisungen werden von der:dem jeweiligen Finanzreferent:in des AStA an die FSR´e auf Anfrage für das jeweilige Haushaltsjahr überwiesen.
Gesetzesvergleich:
“Grundsätzlich der Haushhaltsplan „Zuweisungen für die Fachschaften aus[zu]weisen, die nach Maßgabe der Einnahmen unverzüglich den Fachschaften bereitzustellen sind.“ (§ 3, Abs. 1, Satz 3 HWVO NRW außerdem § 16, Abs. 1 HWVO NRW.).
Regelung für den Druckkostentopf:
Aus dem Druckkostentopf können folgende Materialien gedruckt werden:
Vorlesungsverzeichnisse, Plakate & Flyer für Fachschaftsveranstaltungen und Erstihefte. Dabei werden Fachschaftenzeitungen und Erstihefte nur außen farblich und innen in schwarz/weiß gedruckt.
Für Druckaufträge in den AStA-Druckereien erhalten die FSR´e einen Druckkostencheck, welcher bei den FSVK-Sprecher:innen abgeholt werden kann.
Generell:
Anträge müssen immer vor der Fahrt oder dem Projekt gestellt werden. Da die Genehmigung zusammen mit dem AStA erfolgt, sollten Anträge möglichst zwei Wochen vor der Fahrt oder dem Projekt eingereicht werden. Anträge für Fahrten, Projekte und Sachmittel können auf unserer Homepage gestellt werden. Die Antragsverwaltung wird komplett digital durchgeführt, wir bitten also keine ausgedruckten Formulare einzureichen. Das weitere Vorgehen wird durch ein Merkblatt, welches der späteren Genehmigung beigefügt ist, erläutert.
Bei Rückfragen kontaktiert bitte jederzeit die FSVK-Sprecher:innen.