Kategorien
Allgemein

Stellungnahme der FSVK zum :bsz Artikel „FachschaftsvertreterInnenkonferenz gegen die Pressefreiheit?“

Der oben genannte :bsz Artikel weist Recherchelücken hinsichtlich Historie und der Gremienpolitik der Ruhr-Universität Bochum auf. Daher erscheint es uns notwendig zunächst auf die diffuse Darstellung des Gremiums „FSVK“ (FachschaftsvertreterInnenkonferenz) in diesem Artikel einzugehen:

Die FSVK-SprecherInnen haben keine Befugnis persönliche Weisungen auszusprechen, da  sie durch das imperative Mandat an jegliche Beschlüsse der FSVK gebunden sind. Somit handelt es sich sowohl bei den Ausschreibungen der :bsz Stellen, als auch bei der Forderung einer dritten Stelle für die SprecherInnen um Beschlüsse von der FSVK selbst. Mitglieder der FSVK sind alle 46 Fachschaftsräte der Ruhr-Universität Bochum. Wie der Autor auch selbst in seinem Artikel feststellt, gab es keinerlei Versuche seitens der FSVK-SprecherInnen Einfluss auf die Arbeit der :bsz zu nehmen. Somit liegt seitens der FSVK-SprecherInnen kein rechtlicher Verstoß vor.

Die Handhabe der FSVK gegenüber dem Rechtsanspruch des ehemaligen AStA-Vorsitzenden Dirk Loose war korrekt. So wurde zum einen die Ausschreibung in Bezug auf das imperative Mandat mit sofortiger Wirkung geändert. Damit war die Grundlage des Artikels zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits nicht mehr aktuell. Zum anderen wurde in Absprache mit dem AStA das Justitiariat um eine rechtliche Stellungnahme gebeten. Diese erfolgte am 28.03.2013 und stellte fest, dass das :bsz Statut in seiner jetzigen Form nicht rechtskräftig ist. Somit liegt seitens der FSVK kein rechtlicher Verstoß vor.

Die historische Entwicklung des imperativen Mandats für die FSVK-:bsz-RedakteurInnen wird im Artikel falsch dargestellt. So kam die Forderung für das imperative Mandat im Jahre 2001 von den damaligen :bsz RedakteurInnen selbst und nicht wie der Autor unterstellt, von den heutigen FSVK-SprecherInnen. Damit sind die Unterstellungen des Autors zur Handhabung des imperativen Mandats weder aktuell noch korrekt.

Die Nutzung des Begriffs „Politbüro“ und Vergleiche mit autoritären Regimen hält die FSVK nicht nur in diesem Kontext für unseriös und kritisch. Unser Gremium ist demokratisch durch die gesamte Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum legitimiert.  Wir finden es sehr bedauerlich, dass es von Seiten des Autors keinen Versuch gegeben hat, die Sachlage mit der FSVK in einem konstruktiven Diskurs zu erörtern. Unserer Einladung zu einem klärenden Gespräch wurde leider nicht nachgekommen.

Es wirkt darüber hinaus befremdlich, dass der Autor Kolja Schmidt im Jahre 2005 als AStA-Vorsitzender keinen Handlungsbedarf gegenüber dem imperativen Mandat sah.

Mit Blick auf eine konstruktive Zusammenarbeit empfehlen wir als FSVK der :bsz Redaktion gerne an unseren öffentlichen Sitzungen aktiv teilzunehmen sowie sich bei Fragen oder Unklarheiten direkt an unser Gremium zu wenden.

Mit solidarischen Grüßen,

die FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK)