Drei-Wochen-Verfahren

Die Fachschaftsvertreter:innenkonferenz ( FSVK ) fasst ihr Beschlüsse und Wahlen in einem sogenannten Drei-Wochen-Verfahren. Jeder Fachschaftsrat hat eine Stimme.

Bei einem Beschluss würde dieses Verfahren wie folgt aussehen:

1. Woche: Vorstellung des Antrages
2. Woche: Diskussion über den Antrag
3. Woche: Abstimmung über den Antrag

Bei einer Wahl würde dieses Verfahren wie folgt aussehen:

1. Woche: Vorstellung der Kandidat:innen
2. Woche: Befragung der Kandidat:innen
3. Woche: Wahl der Kandidat:innen

Jegliche Beschlüsse und Wahlen werden in den Rundbriefen, den Protokollen der FSVK-Sitzungen, veröffentlicht.

Bei kurzfristig zu fassenden Entscheidungen kann bei angemessener Thematik ein Meinungsbild in der FSVK-Sitzung eingeholt werden. Bei einem Meinungsbild kann jede:r Anwesende der FSVK-Sitzung abstimmen.