Sachmittel

Pro Haushaltsjahr stehen jedem Fachschaftsrat 750€ für Sachmittel zur Verfügung. Sie werden unter dem Haushaltstitel „92 Projekte und Sachmittel“ auf die Fachschaften aufgeteilt.

Neu ist dabei, dass ihr Sachmittel über das gesamte Haushaltsjahr beantragen könnt.

Es gibt bisher folgende Einschränkungen:
– Bürobedarf unter 10€ Gesamtbestellwert wird nicht genehmigt (gilt für die Rechnung)
– Din A4 Papier wird nicht genehmigt (dieses erhaltet ihr mit eurem Druckscheck in der AStA-Druckerei in GA 03 Nord kostenlos)
– keine überteuerten Sitzmöbel
– Grenze für Laptop/PC: 610 €
– Grenze für Drucker: 800 €
– Lebensmittel und Alkohol sind keine Sachmittel! (Es gibt Ausnahmen: Wasser, Tee und Kaffee (letzteres bitte fairtrade))
Siehe RB 732 ff. (Abstimmung in RB 736), für das Jahr davor siehe RB 705 ff.

Die HWVO gilt weiterhin.
Kurz: ab 1.000 € sind mindestens 3 Gegenangebote einzuholen und abzuheften. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen beachtet werden. Es muss einen Nutzen für die Studierendenschaft vorhanden sein.

Dies ist keine allumfassende Rechtsauskunft, sondern nur ein Auszug des geltenden Rechts.

Eine Liste der bisher beantragten Sachmittel wird hier nicht veröffentlicht, kann aber auf Anfrage bei uns eingesehen werden.

Genehmigte Sachmittel Haushaltsjahr 2016