Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung (GO) ist die Zusammenfassung aller Verfahrensregelungen und des Sitzungablaufs. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wird vor allem in politischen Gremien regelmäßig herangezogen, wenn für dieses Gremium keine spezielle Geschäftsordnung existiert oder eine Verfahrensfrage nicht geregelt ist.

Die FSVK hat seit dem 21.01.2013 eine eigene Geschäftsordnung, diese wurde zuletzt am 01.12.2024 geändert und regelt

  • die Einberufung der Sitzungen
  • Allgemeine Verfahrensgrundsätze
  • Ablauf der Sitzungen
  • Redeordnungen
  • Entscheidungen
  • Organisatorische Regelungen

Für Fachschaftsräte ( FSR´e ) gilt insbesondere die GO des Studierendenparlaments und sollten Fakultäten keine eigene Fakultätsordnung haben, gilt für diese die GO des Senats.

Der Umgang mit diesen Regelwerken stellt für die studentischen Interessensvertreter:innen eine wichtige Grundlage in der hochschulpolitischen Arbeit dar, weshalb die FSVK-Sprecher:innen Gremienschulungen für die FSR´e anbieten.
Bei Fragen zu dem Thema GO könnt ihr euch jederzeit an die FSVK-Sprecher:innen wenden.