Fahrtkostenerstattung

Für Fahrten zu Bundesfachschaftentagungen können neben den Teilnehmer:innentagen und dem besonderen Kostenaufwand auch Fahrtkosten beantragt werden. Die Fahrtkostenerstattung kann für Bus- und Bahntickets, Kilometergeld oder sogar Flugtickets genehmigt werden.

Fahrt mit einem Auto: Dabei erhaltet ihr pro Kilometer für die Hin- und Rückfahrt 30 Cent Bezuschussung. Die Kosten eines Mietwagens können nicht übernommen werden. Hier findet ihr eine Fahrtkostenabrechnung, welche ihr am besten bereits ausgefüllt zur Einreichung eurer Rechnungen im AStA-Sekretariat mitbringt.

Eine Flugreise ist nur möglich, wenn diese günstiger als die Reise mit anderen Verkehrsmöglichkeiten ist.