Die Aufgaben der Qualitätsverbesserungskommission (QVK) leiten sich nach Art. 14a Abs. 1 der Verfassung der RUB aus §4 des Studiumqualitätsgesetz ab. Die QVK gibt ein Votum zu den Fortschrittsberichten über die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel ab und kann planerische Vorschläge zur zweckgemäßen Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel erstellen. Die aktuellen studentischen Vertreter:innen findet ihr hier. Die QVK gibt Empfehlungen zur Ausgabe dieser Mittel an den Senat und an das Rektorat weiter, welche endgültig über die Verwendung entscheiden. Als einziges Gremium an der RUB ist die QVK immer mit mehr Student:innen besetzt als Professor:innen und Mitarbeiter:innen des Mittelbaus zusammen. Ende 2012 wurde zum ersten Mal eine Studentin als Vorsitzende gewählt, seitdem ist einE Student:in als VorsitzendeR Usus.
Es gibt zum einen die zentrale QVK, welche über die zentralen QV-Mitteln entscheidet als auch für jede einzelne Fakultät eine dezentrale QVK, welche über die QV-Mittel der einzelnen Fakultäten entscheiden.
Die studentischen Vertreter:innen der zentralen QVK sind unter folgender Mailadresse erreichbar: qvk-studi@lists.ruhr-uni-bochum.de
Alle Vertreter:innen der zentralen QVK erreicht ihr unter: qvk@uv.ruhr-uni-bochum.de