Finanzhoheit

Der Allgemeine Studierendenausschuss ( AStA ) kann mit seinen Einnahmen autonom umgehen. Er trägt im Gegenzug jedoch die rechtliche Verantwortung dafür und die von ihm, aber auch von den autonomen Referaten und Fachschaftsräten ( FSR´en ) getätigten Ausgaben.
Die einzige Ausnahme bilden die Selbstbewirtschaftungsmittel (Grundzuweisung) der FSR´e.