Gleichstellungskommission

Die Gleichstellungskommission kümmert sich an zentraler Stelle darum, Dinge wie z. B. den Leitfaden für die Gleichstellung aufzusetzen und die Gleichstellungsarbeit zu koordinieren. Ihr gehören neben den Vertreter:innen der Professor:innen, den wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und den Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung auch zwei Student:innen an.

Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte in allen Bereichen der Gleichstellung von Frau und Mann, insbesondere bei folgenden Aufgaben:

  • Aufstellung, Umsetzung und Fortschreibung des Rahmenplans zur Frauenförderung  sowie der Zielvereinbarungen zur Gleichstellung mit den Fakultäten.
  • Stellungnahme zu den Widersprüchen der Gleichstellungsbeauftragten.

Die Kommission ist geschlechter- und statusgruppenparitätisch besetzt. Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden vom Senat gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre, für die studentischen Vertreter:innen ein Jahr. Der Vorsitz gehört der Kommission ohne Stimmrecht an. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreter:innen sind beratende Mitglieder der Kommission.

Die derzeitigen studentischen Vertreter:innen findet ihr hier.