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FSVK Sprechstunden und Sitzungen

Liebe Interessierte,
Liebe Fachschaftsräte,

wir freuen uns, euch im Wintersemester 24/25 ab dem 14.10. bei den wöchentlichen FSVK-Sitzungen wiederzusehen. Diese finden um 18 Uhr im HZO 100 hybrid statt. Anbei findet ihr den Zoom-Link zu der Sitzung.

Unsere Sprechstunden finden montaga von 16:00 bis 18:00 Uhr und dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr statt. Ihr könnt uns per Zoom und in unserem Raum anfinden. Für weitere Anliegen oder andere Termine, schreibt uns eine Mail und wir gucken gemeinsam nach einer Möglichkeit, uns außerhalb der Sprechstunde zu treffen. Nutzt dazu bitte den Betreff „FSVK-Dienstagssprechstunde“ oder „FSVK-Sonstiges“.
Unser Büro ist in SH 0/04.

Unser Zoom-Meeting:

https://ruhr-uni-bochum.zoom-x.de/j/61508186213?pwd=aLQgjt1PBlTeqmIFlerXdHmVKzBFnO.1

Meeting-ID: 615 0818 6213
Passwort: 881534

Liebe Grüße
Marius, Evelina und Tillman

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Veröffentlichung: Wahlordnung und Werbeleitlinien

Liebe FachschaftlerInnen, liebe Interessierte,

 

die Wahlordnung der FSVK für die studentische Programmkonferenz des Musischen Zentrums und die Werbleitlinien der FSVK zur Prävention von diskriminierender Werbung befinden sich nun öffentlich zugänglich in unserem Downloadbereich. Alternativ könnt ihr die Wahlordnung hier und die Werbeleitlinien hier aufrufen.

 

Beste Grüße

Elena, Kim und Marco

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Merkblatt zum Drucken von Broschüren in der AStA-Druckerei

Liebe FachschaftlerInnen,

unter diesem Link findet ihr ein von der AStA Druckerei erstelltes Merkblatt, welches ihr zum Drucken eurer Broschüren für z.B. Erstihefte heranziehen könnt! Mit diesen Erläuterungen sollte bei euren Druckvorgängen nichts mehr schief gehen! 🙂

Merkblatt Broschürendruck

Liebe Grüße,

eure FSVK und die AStA Druckerei

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Stellungnahme der FSVK zum :bsz-Kommentar ‚Gender mich nicht voll‘ aus der Semesterstartausgabe 1100 des WS 16/17

Liebe FachschaftlerInnen,

nochmal mit etwas Verzögerung eine weitere Veröffentlichung unserer Stellungnahme zum :bsz-Kommentar ‚Gender mich nicht voll‘ aus der Semesterstartausgabe 1100 des WS 16/17. Ihr findet die Stellungnahme außerdem in Rundbrief 809 und im Glossar dieser Homepage. Im Folgenden die beschlossene Stellungnahme vom 05.12.2016:

„Der :bsz-Redakteur Eugen Libkin präsentiert in seinem Kommentar „Gender mich nicht voll!“ in der Sonderausgabe zum Semesterstart (Ausgabe-Nr.: 1100) der :bsz seine Meinung zu der Debatte um die gendergerechte Sprache. Die FSVK unterstützt den Meinungsaustausch und die Diskussion in dieser Debatte. Die FSVK distanziert sich aber von Eugens Kommentar, da sie ihn aufgrund mangelnder Recherchearbeit zum Thema, eines unsachlichen Sprachstils und der unreflektierten Verwendung von radikalen Phrasen nicht gutheißen kann. Außerdem tritt die FSVK für die Toleranz und Gleichstellung aller Geschlechter und sexueller Orientierungen ein und somit auch für eine gendergerechte Sprache.“

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Stellungnahme der FSVK zum :bsz Artikel „FachschaftsvertreterInnenkonferenz gegen die Pressefreiheit?“

Der oben genannte :bsz Artikel weist Recherchelücken hinsichtlich Historie und der Gremienpolitik der Ruhr-Universität Bochum auf. Daher erscheint es uns notwendig zunächst auf die diffuse Darstellung des Gremiums „FSVK“ (FachschaftsvertreterInnenkonferenz) in diesem Artikel einzugehen:

Die FSVK-SprecherInnen haben keine Befugnis persönliche Weisungen auszusprechen, da  sie durch das imperative Mandat an jegliche Beschlüsse der FSVK gebunden sind. Somit handelt es sich sowohl bei den Ausschreibungen der :bsz Stellen, als auch bei der Forderung einer dritten Stelle für die SprecherInnen um Beschlüsse von der FSVK selbst. Mitglieder der FSVK sind alle 46 Fachschaftsräte der Ruhr-Universität Bochum. Wie der Autor auch selbst in seinem Artikel feststellt, gab es keinerlei Versuche seitens der FSVK-SprecherInnen Einfluss auf die Arbeit der :bsz zu nehmen. Somit liegt seitens der FSVK-SprecherInnen kein rechtlicher Verstoß vor.

Die Handhabe der FSVK gegenüber dem Rechtsanspruch des ehemaligen AStA-Vorsitzenden Dirk Loose war korrekt. So wurde zum einen die Ausschreibung in Bezug auf das imperative Mandat mit sofortiger Wirkung geändert. Damit war die Grundlage des Artikels zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits nicht mehr aktuell. Zum anderen wurde in Absprache mit dem AStA das Justitiariat um eine rechtliche Stellungnahme gebeten. Diese erfolgte am 28.03.2013 und stellte fest, dass das :bsz Statut in seiner jetzigen Form nicht rechtskräftig ist. Somit liegt seitens der FSVK kein rechtlicher Verstoß vor.

Die historische Entwicklung des imperativen Mandats für die FSVK-:bsz-RedakteurInnen wird im Artikel falsch dargestellt. So kam die Forderung für das imperative Mandat im Jahre 2001 von den damaligen :bsz RedakteurInnen selbst und nicht wie der Autor unterstellt, von den heutigen FSVK-SprecherInnen. Damit sind die Unterstellungen des Autors zur Handhabung des imperativen Mandats weder aktuell noch korrekt.

Die Nutzung des Begriffs „Politbüro“ und Vergleiche mit autoritären Regimen hält die FSVK nicht nur in diesem Kontext für unseriös und kritisch. Unser Gremium ist demokratisch durch die gesamte Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum legitimiert.  Wir finden es sehr bedauerlich, dass es von Seiten des Autors keinen Versuch gegeben hat, die Sachlage mit der FSVK in einem konstruktiven Diskurs zu erörtern. Unserer Einladung zu einem klärenden Gespräch wurde leider nicht nachgekommen.

Es wirkt darüber hinaus befremdlich, dass der Autor Kolja Schmidt im Jahre 2005 als AStA-Vorsitzender keinen Handlungsbedarf gegenüber dem imperativen Mandat sah.

Mit Blick auf eine konstruktive Zusammenarbeit empfehlen wir als FSVK der :bsz Redaktion gerne an unseren öffentlichen Sitzungen aktiv teilzunehmen sowie sich bei Fragen oder Unklarheiten direkt an unser Gremium zu wenden.

Mit solidarischen Grüßen,

die FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK)