Der Hochschulrat besteht aus fünf externen Mitgliedern. Diese werden von einem Auswahlgremium gewählt; die von diesem vorbereitete Liste muss vom Senat bestätigt werden, woraufhin das Land NRW die Hochschulratsmitglieder bestätigt und ernennt. Der Rat besitzt eine unmittelbare strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule und ihm obliegt die Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte operative Geschäft.
Zusammen mit den Mitgliedern des Senats bildet der Hochschulrat die Hochschulwahlversammlung, die durch das Hochschulgesetz des Landes, das am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten ist, eingeführt wurde.