Im Hochschulbereich ist die Akkreditierung eines der Werkzeuge der Qualitätssicherung. Kern des Verfahrens ist z.B. die Beurteilung der Qualität eines Studienganges durch Expert:innen (unabhängige Lehrende und Studierende anderer Hochschulen sowie Vertreter:innen der Berufspraxis).
Speziell im Hochschulbereich verfolgt die Akkreditierung folgende Ziele:
- Qualität von Lehre und Studium sichern, um zur Fakultätsentwicklung beizutragen;
- Mobilität der Studierenden erhöhen;
- internationale Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen verbessern (nota bene: die Akkreditierung garantiert an sich noch nicht die internationale Anerkennung);
- Studierenden, Arbeitgeber:innen und Hochschulen die Orientierung über die neu eingeführten Bachelor- und Master-Studiengänge erleichtern;
- Transparenz der Studiengänge erhöhen.
Bei der Akkreditierung können die Gutachter:innen auch persönlich angeschrieben werden. Bei z.B. Beschwerden und der „Nicht-Studierbarkeit“ eines Studienganges. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit sich selber als Gutachter:in aufstellen zu lassen.