Hochschulwahlversammlung

Die Hochschulwahlversammlung ist ein neues Hochschulgremium, welches durch das am 1. Oktober in Kraft getretenen Hochschulgesetzes des Landes, eingeführt wurde.

Die Sitzungen der Hochschulwahlversammlung sind für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule nach Maßgabe der verfügbaren Plätze öffentlich.

Die einzige Aufgabe der Hochschulwahlversammlung ist die Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats. Nur zu diesem Zweck wird sie einberufen. Sie entscheidet damit über eine der wesentlichsten Fragen im Leben einer Hochschule. Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung die bisherige Regelung abgelöst, nach der die Mitglieder des Rektorats vom Hochschulrat gewählt und vom Senat bestätigt wurden. Ein nicht bestätigendes Votum des Senats konnte der Hochschulrat mit qualifizierter Mehrheit überstimmen.

Das Gremium besteht aus allen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrates. Stimmberechtigt sind die im Senat stimmberechtigten Senatsmitglieder und alle Mitglieder des Hochschulrates. Die stimmberechtigten Mitglieder aus dem Senat und die Hochschulratsmitglieder führen jeweils die gleiche Anzahl der Stimmen, so dass unabhängig von der Mitgliederzahl jeder Seite in der Hochschulwahlversammlung Stimmengleichheit zwischen senatsangehörigen und hochschulratsangehörigen Mitgliedern der Hochschulwahlversammlung besteht.