Honorare

Bei Veranstaltungen dürfen FSRe Geld für Honorare beantragen. Honorare werden an Künstler:innen, Dozent:innen o.ä. ausgezahlt, die bei der Veranstaltung einen Beitrag leisten. Es können pro Veranstaltung 500€ über einen Projektantrag bei der FSVK beantragt werden. Jedoch ist es den FSRen freigestellt aus eigenen Mitteln höhere Honorare auszuzahlen. Dabei sollte trotzdem darauf geachtet werden, dass die Honorare verhältnismäßig sind.