Satzung(en) der Fachschaftsräte ( FSR´e )

Jeder Fachschaftsrat kann sich eine Satzung geben um ihre Angelegenheiten zu regeln. Dieser muss dies jedoch nicht tun, da die Satzung der Studierendenschaft als „Rahmensatzung“ fungiert und die minimalen Anforderungen regelt.

Solltet ihr euch eine eigene Satzung geben wollen, so muss diese vom Satzungsausschuss des Studierendenparlaments ( StuPa ) bestätigt werden. Darüber hinaus müssen auch alle Satzungsänderungen vom Satzungsausschuss geprüft werden.

Siehe dazu unter “Downloads” die “Prüfgrundsätze für FSR-Satzungen” sowie “Satzungen müssen vom Satzungsausschuss geprüft werden”. Sollten FSR´e Fragen zu Satzungserstellung oder Satzungsänderungen haben, stehen die FSVK-Sprecher:innen gerne zur Verfügung.