Fahrtkostenerstattung

Für Fahrten zu Bundesfachschaftentagungen können neben den Teilnehmer:innentagen und dem besonderen Kostenaufwand auch Fahrtkosten beantragt werden. Die Fahrtkostenerstattung kann für Bus- und Bahntickets, Kilometergeld oder sogar Flugtickets genehmigt werden.

Bei einer Fahrt mit der Deutschen Bahn könnt ihr über die RUB einen Rabatt auf die Tickets erhalten. Dies gilt jedoch nur bei einer Buchung in einem Service-Center der DB oder im Reisebüro. Nähere Information zur Großkundennummer erhaltet ihr auf Nachfrage bei uns.

Fahrt mit einem Auto: Dabei erhaltet ihr pro Kilometer für die Hin- und Rückfahrt 30 Cent Bezuschussung. Die Kosten eines Mietwagens können nicht übernommen werden. Hier findet ihr eine Fahrtkostenabrechnung, welche ihr am besten bereits ausgefüllt zur Einreichung eurer Rechnungen im AStA-Sekretariat mitbringt.

Eine Flugreise ist nur möglich, wenn diese günstiger als die Reise mit anderen Verkehrsmöglichkeiten ist.