Fakultätsrat ( Fakrat )

Der Fakultätsrat ( Fakrat ) ist ein Gremium einer Fakultät, welches sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer:innen, studentischen Vertreter:innen und Vertreter:innen der (wissenschaftlichen) Mitarbeiter:innen zusammensetzt. Die Wahl des Fakultätsrats findet immer im Sommersemester, meist zeitgleich zu den Senatswahlen, statt. Die Aufgaben des Fakrates sind:

  • Wahl der:des Dekan:in, Prodekan:in und der:des Studiendekan:in
  • Entscheidung oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.)
  • Entscheidungen über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät  (Einrichtung, Einstellung und Schließung von Studiengängen, Fachprüfungsordnungen, Studienordnungen, etc.)
  • Informationsaustausch zwischen Student:innen, Mitarbeiter:innen und Hochschullehrer:innen.

Die Fachschaftsräte ( FSR´e ) entsenden Vertreter:innen in ihre Fakultätsräte um auch dort die Interessen der Student:innen zu vertreten. Dabei sind die Studierenden in der Minderheit in diesen Gremien. Wieviele Mitglieder eines FSR in den Fakrat aufgenommen werden, hängt von den einzelnen Bestimmungen der Fakultäten, siehe jeweilige Fakultätsordnungen, selbst ab.